Vereinseintritt / Beiträge

Anmeldung/Mitgliedschaft


(Lesen Sie weiter unten auch Infos zum "Starke-Familien-Gesetz" für Familien mit kleinerem Einkommen.)

Hier können Sie unser Formular für den Vereinseintritt herunterladen.
Bitte dabei unbedingt beide Seiten vollständig ausfüllen und ausdrucken!

Senden Sie es uns per

per Mail  mit Unterschrift als PDF an: gs@mtvseesen.de
per Post: (38723 Seesen, Hochstraße 6a) 


Sie können es uns aber auch direkt in der Geschäftsstelle vorbeibringen. Vielen Dank!

DS-GVO


DS-GVO: Informationspflichten gemäß Artikel 13. und 14-PDF

(Gemäß §3 Absatz 1 und 2 der Vereinssatzung ist ein Vereinsaustritt nur schriftlich zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen möglich.)

Formular-Downloads

Beiträge


Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre      11,00 €
Erwachsene 13,50 €
Familie 31,00 €
Senioren 11,00 €
Studenten und Sozialbeitrag   7,00 €*
Auswärtige   4,50 €**
Passive

10,00 €

* Zahlung nur jährlich und mit Bescheinigung  
**Wohnort außerhalb Seesens und seiner Stadtteile und keine Teilnahme am Übungsbetrieb  
- Aufnahmegebühr ein Monatsbeitrag -  
Abbuchung der Beiträge:  
vierteljährlich 5. Bankarbeitstag im Feb./Mai./Aug./und Nov.
jährlich: 5. Bankarbeitstag im Februar

(Gemäß §3 Absatz 1 und 2 der Vereinssatzung ist ein Vereinsaustritt nur schriftlich zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen möglich.)

"Starke-Familien-Gesetz"


Familien mit kleinen Einkommen stärken und faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für Kinder schaffen. Das sind die Ziele des Starke-Familien-Gesetzes.

Am 1. Juli 2019 ist das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) mit der ersten Stufe in Kraft getreten. Das Starke-Familien-Gesetz stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche werden verbessert. Das Gesetz tritt in mehreren Stufen zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft.

Leistungen für Bildung und Teilhabe


Wo Kinder und Jugendliche aufgrund des geringen Einkommens ihrer Familien in besonderer Weise von Ausschluss bedroht sind, eröffnet das Bildungs- und Teilhabepaket Chancen auf Teilhabe. Zum 1. August 2019 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket stieg von 100 Euro auf 150 Euro und wird in den Folgejahren dynamisiert. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg. Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Mit der Maßnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg.

Neugestaltung des Kinderzuschlags


Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die erwerbstätig sind, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Er sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf den Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angewiesen sind.

Der Kinderzuschlag wird in zwei Schritten neugestaltet: Zum 1. Juli 2019 stieg er von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind und wurde für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert.

Zum 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen und Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen und sie können von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas mehr behalten. Wer mehr arbeitet, hat also mehr in der Tasche. Der Kinderzuschlag wird so gerechter. Zudem wird ein erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geschaffen, die in verdeckter Armut leben, das heißt Leistung nach dem SGB II nicht nutzen, obwohl sie einen Anspruch haben.

Satzung


Sehr geehrtes Mitglied,
an dieser Stelle findest du die Satzung deines MTV Seesen.