Schwimmtraining unter Corona Regeln

Aktuelle Informationen für alle, die es über andere Wege noch nicht mitbekommen haben:

Der Zutritt zur Sehusa Wasserwelt ist derzeit nurnoch unter Angabe der Kontaktdaten oder Nutzung der LUCA-App gestattet.

Ebenso gilt seit dem 16.09. die Corona Verordnung des Landes Niedersachsen welche besagt, dass ab nun die so genannte

3G-Regelung greift. Sprich, ihr müsst geimpft (15 Tage nach letzter Impfung), genesen (Genesenen-Nachweis darf nicht älter

als 6 Monate sein) oder getestet sein. Für Schulpflichtige, ungeimpfte Kinder zählt dementsprechend ein gültiger Schülerausweis,

sofern in der Schule regelmäßig getestet wird.

 

Alle Schwimmkinder müssen 20 Minuten VOR Trainingsbeginn am Schwimmbad auf die jeweiligen Trainer warten, anschließend wird

gemeinsam reingegangen. Nach dem Training verlassen alle geschlossen das Schwimmbad, Trainer und Schwimmer/innen.

 

Elternteile, die ihre Kinder zum Schwimmunterricht begleiten wollen, können derzeit Ihre Begleitkarten vom Verein nicht nutzen, sondern

müssen selbstständig den Eintritt fürs Schwimmbad zahlen.


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